METROPOLIS V2
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Metropolis Life

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📔 Gesetzbuch

Diese Fassung basiert auf dem Gesetz von Metropolis Life. Die Geldstrafen wurden für eine Wirtschaft mit ca. 50.000 $ Einkommen pro Stunde angepasst: kleine Verstöße bleiben bezahlbar, schwere Delikte tun spürbar weh.

Balance-Leitlinie

Kleine Verstöße: ca. 5.000–25.000 $

Mittlere Verstöße: ca. 25.000–100.000 $

Schwere Straftaten: ca. 100.000–300.000 $

Korruption, Waffenhandel, schwere Crime-Fälle: bis 750.000 $

Hinweis

HE steht für Hafteinheiten. Alle Strafen können im RP durch Gericht, Anwalt, LSPD oder Government innerhalb des Gesetzesrahmens bewertet werden.

1. BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Regelt Schuldverhältnisse, Schadensersatz, Verträge, Ehe, Eigentum, öffentliche Gebäude, Presse und Sozialleistungen.

§1 Pflichten aus Schuldverhältnissen

Gläubiger dürfen vom Schuldner eine Leistung oder ein Unterlassen verlangen.

§2 Schadensersatzpflicht

Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder Rechte anderer verletzt, haftet auf Schadensersatz. Gleiches gilt bei sexuellen Handlungen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses.

§3 Verträge

Verträge sind erlaubt, solange sie nicht gegen Recht oder gute Sitten verstoßen. Rechtsgültige Verträge müssen durch einen Rechtsanwalt verfasst oder beglaubigt werden.

§4 Ausschluss/Minderung der Verantwortlichkeit

Wer bewusstlos oder krankheitsbedingt nicht frei willensbestimmt handelt, ist nicht verantwortlich. Wer diesen Zustand selbst durch Alkohol, Drogen oder ähnliche Mittel verursacht, bleibt verantwortlich.

§5 Ehe/Lebenspartnerschaft

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn bereits eine Ehe mit einer dritten Person besteht oder die Eheschließung gegen gute Sitten verstößt. Ausländische/staatenfremde Ehen können auf Antrag beurkundet werden.

§6 Trauung

Standesbeamte befragen die Eheschließenden einzeln. Nach beider Zustimmung wird die Ehe ausgesprochen. Es braucht mindestens zwei Zeugen. Dokumentationen sind chronologisch zu führen. Wenn kein Standesbeamter verfügbar ist, können Government oder LSPD-Führung trauen.

§7 Ehevertrag

Eheverträge können durch Rechtsanwälte aufgesetzt werden und unterliegen dem Vertragsrecht.

§8 Ehename

Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Verwitwete oder geschiedene Personen behalten den Ehenamen, können aber ihren früheren Namen wieder annehmen.

§9 Scheidung/Tod

Eine Ehe wird durch richterliche Entscheidung oder Tod aufgelöst. Bei Scheidung wird gemeinsames Eigentum/Vermögen richterlich ausgeglichen. Wenn kein Richter verfügbar ist, kann das Government handeln.

§10 Unterhalt

Nach Scheidung zahlt der Hauptverdiener dem Ex-Ehegatten Unterhalt für einen Monat. Der Anspruch endet nach einem Monat oder bei neuer Lebenspartnerschaft.

§11 Gebühren

Eheschließung 25.000 $, Scheidung 50.000 $, Ehebestätigung 25.000 $. Zahlung erfolgt vorab beim Standesbeamten.

§12 Eigentum/Hausrecht

Eigentümer/Hausrechtsinhaber dürfen grundsätzlich über ihre Sache bestimmen und andere ausschließen. Eigentumsübertragung braucht Übergabe und Einigung. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung dürfen nicht verhindert werden; Schadensersatz bleibt möglich.

§13 Öffentliche Gebäude

Leiter öffentlicher Gebäude üben Hausrecht aus. Krankenhaus und Polizeidienststellen sind grundsätzlich zugänglich, können aber Kontrollen, Sperrbereiche und Hausverbote festlegen. Staat ist Eigentümer öffentlicher Grundstücke, sofern nichts anderes zugesprochen wurde.

§14 Presse: Rechte/Pflichten

Staatlich bestätigte Presseunternehmen dürfen Nachrichten beschaffen, verbreiten, Stellung nehmen und Kritik üben. Journalistischer Sorgfaltspflicht, Quellenangabe, Gegendarstellung und Neutralitätsprüfung sind einzuhalten.

§15 Auskunftspflicht

Behörden und Firmen müssen Presseauskünfte erteilen, sofern diese der öffentlichen Aufgabe dienen. Das LSPD ist bei Interna und laufenden Einsätzen ausgenommen.

§16 Pressefreiheit

Pressefreiheit gilt in Wort, Schrift und Bild innerhalb der gesetzlichen Grenzen und des Persönlichkeitsrechts. Sondermaßnahmen gegen Pressefreiheit sind verboten.

§17 Anonymität

Die Presse darf Quellen anonymisieren, muss Klarnamen intern dokumentieren. Freigabe nur auf Antrag bei der Staatsverwaltung; Gerichte und LSPD können bei begründetem Antrag Einsicht erhalten.

§18 Sozialleistungen

Staatliche Bedienstete haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Außer Kraft gesetzt.

2. StGB / StPO – Strafgesetzbuch & Strafprozessordnung

Regelt Strafbarkeit, Strafverfahren, Delikte, Festnahmen, Haft, Vermummung und Verjährung.

§1 Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat ist nur strafbar, wenn sie vor Tatbegehung gesetzlich bestimmt war. Beschuldigte gelten bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig. Es gilt das Gesetz zur Tatzeit.

§2 Schuldunfähigkeit

Schuldunfähig handelt, wer krankheitsbedingt oder durch schwere Bewusstseinsstörung unfähig ist, Unrecht einzusehen oder danach zu handeln. Nachweis durch staatlich anerkannten Psychologen erforderlich.

§2a Vollrausch

Wer sich vorsätzlich/fahrlässig berauscht und in diesem Zustand rechtswidrig handelt, wird bestraft, wenn er wegen Rausch schuldunfähig wäre. Strafe: 5.000–15.000 $ + 20 HE, jedoch nicht höher als die Tatstrafe.

§3 Versuch

Versuch liegt vor, sobald zur Tat angesetzt wird; Planung kann genügen. Der Versuch wird wie die Tat bestraft, wenn das Gesetz es vorsieht.

§4 Vorsatz

Bestraft wird vorsätzliches Handeln, außer Fahrlässigkeit ist ausdrücklich geregelt. Vorsatz ist der Wille zur Tat in Kenntnis der Umstände.

§5 Täterschaft/Teilnahme

Beihilfe und Anstiftung werden wie die Tat bestraft.

§6 Notwehr

Erforderliche Verteidigung gegen gegenwärtige rechtswidrige Angriffe ist nicht rechtswidrig. Notwehrexzess aus Furcht/Schrecken/Verwirrung bleibt straffrei.

§7 Vortäuschen einer Straftat

Vortäuschen einer Straftat zum Schaden/Täuschen einer Person oder des Staates: 7.500–22.500 $.

§8 Arbeitserlaubnis/Umweltverschmutzung

Öffentliche Ressourcen dürfen abgebaut werden. Wer Boden/Landschaft verunreinigt, haftet und zahlt 20.000–45.000 $.

§9 Mord

Absichtliche Tötung mit vollem Bewusstsein: 150.000–300.000 $ + 90 HE bis lebenslange Haft/Isolation nach richterlicher Entscheidung.

§10 Totschlag

Tötung ohne Mordmerkmal: 75.000–150.000 $ + 50 HE.

§11 Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung: 60.000–130.000 $ + 40 HE.

§12 Körperverletzung

Körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung: 7.500–25.000 $ + 15 HE.

§13 Gefährliche Körperverletzung

Körperverletzung mit Waffe/gefährlichem Werkzeug oder schweren Folgen: 20.000–55.000 $ + 25 HE. Besonders schwer/mehrere Betroffene: 60.000–120.000 $ + 45 HE.

§14 Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung: 15.000–35.000 $ + 25 HE. Fahrlässige gefährliche Körperverletzung: 25.000–50.000 $ + 30 HE.

§15 Nebenfolgen Körperverletzung

Amtsträger im Dienst als Täter: 90.000–160.000 $ + 30 HE. Tat gegen Amtsträger: zusätzlich 50.000–120.000 $ + 20 HE. Einfache/fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich auf Antrag verfolgt.

§16 Diebstahl

Wegnahme fremden Eigentums zur rechtswidrigen Zueignung: 15.000–35.000 $ + 20 HE.

§17 Raub

Wegnahme mit Gewalt oder Drohung gegen Leib/Leben: 40.000–90.000 $ + 60 HE.

§18 Unterschlagung

Rechtswidrige Zueignung fremder Sachen oder staatlicher Gelder: 20.000–60.000 $ + 20 HE.

§19 Betrug

Vermögensvorteil durch Täuschung: 20.000–55.000 $ + 20 HE. Datenmanipulation: 35.000–80.000 $ + 20 HE.

§20 Erschleichen von Leistungen

Erschlichene Leistungen/Beförderung/Zutritt: 20.000–50.000 $ + 20 HE. Paycheck-/Sozialleistungs-Farming: 50.000–120.000 $ + 30 HE.

§21 Heiratsschwindel

Heirat/Lebenspartnerschaft zur Vermögensbereicherung durch Täuschung: 120.000–220.000 $ + 30 HE.

§22 Erpressung

Nötigung durch Gewalt/Drohung zur Bereicherung: 60.000–120.000 $ + 20 HE.

§23 Sachbeschädigung

Fremde Sache beschädigen/zerstören: 10.000–45.000 $. Staatseigentum: 35.000–80.000 $ + 25 HE. Verfolgung auf Antrag.

§24 Freiheitsberaubung

Rechtswidriges Festhalten/Nötigen mit Gewalt oder Drohung: 45.000–95.000 $ + 30 HE.

§25 Hausfriedensbruch

Widerrechtliches Eindringen/Verweilen trotz Aufforderung: 20.000–70.000 $ + 25 HE. Verfolgung auf Antrag des Eigentümers.

§26 Landfriedensbruch

Gewalttaten/Bedrohungen aus Menschenmenge oder Beteiligung daran: 25.000–70.000 $ + 20 HE.

§27 Bedrohung

Bedrohung mit Verbrechen: 20.000–55.000 $ + 20 HE. Gegen Staatsbedienstete: 55.000–110.000 $ + 20 HE.

§28 Unterlassene Hilfeleistung/Unfallflucht

Nichthelfen trotz Zumutbarkeit: 10.000–25.000 $. Unfallort verlassen: 20.000–45.000 $ + 20 HE.

§29 Beleidigung/Verfolgung/Mobbing/Rufmord

Beleidigung Person/Gewerbe: 10.000–25.000 $. Beamtenbeleidigung: 25.000–45.000 $. Rufschädigung: 15.000–45.000 $. Stalking/Mobbing: 35.000–90.000 $ + 30 HE. Hetze: 50.000–120.000 $ + 35 HE. Rassismus: 150.000–300.000 $ + 90 HE. Abs. 1–5 grundsätzlich auf Antrag.

§30 Urkunden-/Dokumentenfälschung

Herstellung, Verfälschung oder Nutzung falscher Dokumente: 30.000–80.000 $ + 25 HE.

§31 Behinderung staatlicher Tätigkeit/Notrufmissbrauch

Behinderung Exekutive/LSMD: 10.000–35.000 $. Missbrauch Notruf: 20.000–45.000 $.

§32 Meineid

Falscher Eid vor Gericht oder zuständiger Stelle: 50.000–120.000 $ + 25 HE.

§33 Amtsanmaßung

Unbefugte Amtsausübung: 80.000–180.000 $ + 50 HE. Unbefugte Titel/Uniformen/Amtszeichen: 50.000–140.000 $ + 50 HE.

§34 Korruption/Amtsmissbrauch

Bestechung/Abverlangen von Interna oder rechtswidrigen Diensthandlungen: 250.000–500.000 $ + 120 HE. Amtsträger, die Interna preisgeben oder Dienstpflichten verletzen: 400.000–750.000 $ + 120 HE. Amtsmissbrauch/Nötigung: 300.000–600.000 $ + 120 HE. Korruption nur gemäß Serverregeln erlaubt.

§35 Widerstand gegen Staatsgewalt

Mehrfach/grob fahrlässig rechtmäßige Anweisungen missachten oder gefährlich flüchten: 35.000–80.000 $ + 20 HE. Ausweispflicht missachten: 10.000–30.000 $ + 20 HE.

§36 Gefängnisausbruch/Beihilfe

Fluchthilfe aus Zellen/State Prison oder Versuch: 80.000–250.000 $ + 50 HE zusätzlich.

§37 Artenschutz

Tierquälerei, nicht artgerechte Haltung, wild lebende Tiere ohne Grund verletzen/töten: 15.000–45.000 $ + 10 HE pro Tier.

§38 Öffentliche Versammlungen/Veranstaltungen

Teilnahme an unangemeldeter/nicht genehmigter Veranstaltung: 15.000–40.000 $. Organisation: 30.000–70.000 $ + 20 HE. Anmeldung beim LSPD grundsätzlich 3 Tage vorher mit Begründung.

§39 Vorläufige Festnahme/U-Haft

Bei frischer Tat/Verfolgung darf die Exekutive vorläufig festnehmen, wenn Fluchtgefahr besteht oder Identität unklar ist. Max. 1,5 h. U-Haft bei Fluchtgefahr/Sicherheitsgefahr/Ermittlung, angeordnet durch LSPD, max. 24 h. Ohne Telefonnummer kann Festnahme bis zur Hinterlegung verlängert werden.

§40 Hilfe zur Aufklärung

Freiwillige wesentliche Hilfe zur Aufklärung/Verhinderung kann Strafe unter Mindestmaß mildern.

§41 Haftantritt

Haft ist zu LSPD-Terminen anzutreten. Verschiebung nur über Anwalt mit starkem Grund. Nichtantreten führt zu Fahndung, Strafverdopplung und Überführung. Nach zweimaligem Nichtantreten kann Terminrecht entfallen.

§42 State Prison Vorschriften

Anstaltskleidung, ruhiges/respektvolles Verhalten, ggf. Freigang-/Besuchsverweigerung oder Einzelhaft. Gesundheit/Hygiene sind sicherzustellen. Gegenstände/Bargeld werden vor Haft beschlagnahmt und nach Haft ausgegeben. Betäubungsmittel und Waffen im Prison werden vernichtet.

§44 Vermummungsverbot

Aufmachungen, die Identitätsfeststellung verhindern, sind verboten, besonders beim Fahrzeugführen. Behörden dürfen kontrollieren. Ausnahmen: Kopfbedeckung mit freiem Gesicht, Gesichtsschutz bei offenen Fahrzeugen/Motorrädern oder Staubschutz bei Arbeit. Weitere Ausnahmen durch Behörde möglich.

§43 Vorstrafen/Verjährung

Mord verjährt nicht. StGB/HR/WuBiGStGB: 2 Monate. Ordnungswidrigkeiten: 4 Wochen. Frist ab Folgetag der Tat. Nicht angetretene Strafen können auch nach Verjährung vollstreckt werden; Aufhebungsantrag über Anwalt möglich.

3. OR & RAO – Ordnungsrecht & Rechtsanwalts-Verordnung

Regelt Anwaltschaft, Pflichtverteidigung, Anwaltspflichten und Sicherheitsunternehmen.

§1 Anwaltschaft

Anwaltschaft ist Körperschaft öffentlichen Rechts neben Staatsanwaltschaft/Richterschaft. Anwälte benötigen Qualifikation/Ausbildung und Zulassung durch Richterschaft oder vorläufige Government-Lizenz. Unlizenzierte Tätigkeit: 120.000–300.000 $ + 30 HE.

§2 Pro-Bono-Verteidigung

Anwälte können durch Richterschaft zur Vertretung verpflichtet werden, wenn kein Verteidiger vorhanden ist. Anwälte in Ausbildung dürfen unentgeltlich als Rechtsbeistand auftreten.

§3 Grundpflichten

Anwälte wahren Berufspflichten, Achtung/Vertrauen, Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten.

§4 Sicherheitsunternehmen

Vom Staat bestätigte Sicherheitsunternehmen dürfen eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben wahrnehmen. Wachpersonen sind Beschäftigte solcher Unternehmen.

§5 Beschäftigte

Sicherheitsunternehmen dürfen nur zuverlässige Personen ohne laufende Ermittlungsverfahren beschäftigen. Polizei kann Auskunft erteilen/verlangen. Verstoß: 30.000–120.000 $.

§6 Dienstanweisung

Wachpersonen sind keine Polizisten, müssen Waffengebrauch melden und Dienstausweis mitführen/vorlegen. Verstoß: 30.000–120.000 $.

4. WuBiGStGB – Waffen & illegale Güter

Regelt Betäubungsmittel, Waffen, Waffenschein, Ausnahmen und illegale Güter.

§1 Betäubungsmittel Definition

Betäubungsmittel sind Stoffe, die Abhängigkeit, Betäubung oder Bewusstseinserweiterung auslösen können. Dazu zählen LSD, Kokain, Mushrooms, Marihuana, Joints (10 Stück Freimenge) und selbstgebrannter Alkohol jeglicher Art.

§2 Betäubungsmittel Besitz/Herstellung/Handel

Besitz ohne hinterlegte medizinische Erlaubnis: 15.000 $ + 10 HE je Einheit. Herstellung/Anbau/Sammeln: 30.000 $ + 20 HE je Einheit. Weitergabe/Handel: 100.000–500.000 $. Bei begründetem Verdacht dürfen Gegenstand/Fahrzeug beschlagnahmt werden.

§3 Waffenschein

Mit gültigem Waffenschein dürfen Hieb-/Stoßwaffen geführt, Schusswaffen nur auf Schießständen oder befriedetem Privatgrundstück genutzt und Jagdgewehre vorübergehend im Kofferraum transportiert werden. Jagdgewehr erfordert Jagdschein und Waffenschein. Prüfung durch LSPD; Vorstrafen, Resozialisierung und körperlich/psychischer Zustand sind relevant.

§4 Waffen

Führen/Lagern von Schuss-, Hieb- oder Stichwaffen ohne passende Lizenz oder Verstoß gegen Waffengesetze: 120.000–260.000 $ + 20 HE, Einzug von Waffen/Munition und mögliche Sperre der Lizenz. Wiederholung: 220.000–420.000 $ + 40 HE. Küchenmesser für Küchenarbeit brauchen keinen Waffenschein. Unerlaubtes Abfeuern außerhalb Schießstätte/Privatgrundstück: 100.000–240.000 $.

§5 Ermöglichung Straftat mit Waffengewalt

Verwendung von Waffen, Sportgeräten oder Werkzeugen für Straftaten: 100.000–300.000 $ + 30 HE. Nicht lizenzierter Waffenhandel: 150.000–600.000 $ + 60 HE.

§6 Ausnahmen Exekutive

Exekutive und nach OR zugelassene Sicherheitsunternehmen samt Bediensteten sind im Dienst von den Waffengesetzen ausgenommen.

§7 Illegale Güter

Illegale Güter sind gestohlene/rechtswidrig erlangte Güter, Güter für illegale Tätigkeiten, gesundheitsschädliche Güter, Schwarzgeld/illegal erarbeitete Kryptowährung und Jagdgut ohne Jagdschein. Besitz: 30.000–150.000 $ + 20 HE. Handel: 80.000–300.000 $ + 60 HE.

5. StVO – Straßenverkehrsordnung

Regelt Verkehrsverhalten, Geschwindigkeit, Parken, Führerschein, Fahrzeugpflichten und Verkehrsverstöße.

§1 Straßenbenutzung

Verkehrsteilnehmer nutzen vorgesehene Straßen/Wege. Fahrzeuge fahren auf Straßen, mehrspurig gilt Rechtsfahrgebot. Fahrräder nutzen Radwege, sonst Gehweg/Wegesrand. Fußgänger nutzen Gehwege. Verstoß: 5.000–15.000 $ + 1 StVO-Punkt.

§2 Höchstgeschwindigkeit

Innerorts 100 km/h, außerorts 120 km/h, Highway 200 km/h (mind. 120 je Lage). +1–25 km/h: 5.000 $. +26–49 km/h: 15.000 $. +50–99 km/h: 40.000 $. +100 km/h: 100.000 $ + sofortiger Führerscheinentzug.

§2.1 Baustellen/Grenzen

Grenzübergänge 80 km/h. Baustellen innerorts 60 km/h, außerorts 80 km/h, Highway 100 km/h. Verstöße nach §2.

§3 Abstand

Angemessener Sicherheitsabstand und kein grundloses starkes Bremsen. Verstoß/Gefährdung: 5.000–20.000 $.

§4 Überholen

Links überholen. Gefährdung/falsches Überholen: 10.000–25.000 $. Gelbe Doppellinie = absolutes Überholverbot; Verstoß: 8.000–22.000 $ + 1 Punkt.

§5 Vorfahrt

Vorfahrt hat die Fahrbahn mit den meisten Spuren, sonst rechts vor links. Gefährdung durch Vorfahrtsverstoß: 5.000–18.000 $.

§6 Verkehrszeichen

Gelbe/rote Bordsteine, Halteverbot und Stop-Schilder sind gültig. Gefährdender Verstoß: 8.000–25.000 $.

§7 Abbiegen/Rückwärtsfahren

Rechtzeitig einordnen. Grundloses Rückwärtsfahren oder Gefährdung: 5.000–20.000 $.

§8 Halten/Parken

Parken nur in erlaubten Bereichen. Gelb: 6 min Halten, 4 min Parken. Rot: 3 min Halten, Parken verboten. Boote nur Bootshafen Nähe Fahrschule. Parken bei Verarbeiter/Händler grundsätzlich verboten, außer kurz für Vorgang. Gefährdend/falsch geparkte Fahrzeuge dürfen kostenpflichtig abgeschleppt werden. Verstoß: 8.000–25.000 $.

§9 Beleuchtung

Bei Dämmerung/Dunkelheit Licht nutzen. Verstoß: 8.000–22.000 $ + 1 Punkt.

§10 Sonderrechte

Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal sind befreit, soweit zur Aufgabenerfüllung nötig.

§11 Rücksichtnahme

Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Niemand darf unnötig geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Geschwindigkeit ist den Umständen anzupassen.

§11a Gefährdung Straßenverkehr

Grob verkehrswidrig/rücksichtslos, z. B. Vorfahrt missachten, zu schnell an unübersichtlichen Stellen, Wenden/Rückwärts/Geisterfahrt auf Highway mit Gefahr: 15.000–50.000 $ + 1 Punkt.

§13 Führerschein

Kraftfahrzeuge nur mit gültigen Papieren. Mehrfachverstoß kann 2 Wochen Fahrverbot auslösen. Verstoß: 10.000–25.000 $ + 2 Punkte.

§14 Sicherungspflichten

Gurtpflicht, Helm ab 20 km/h auf Kraftrad, 3 Verbände mitführen. Verstoß: 7.500 $ + 1 Punkt.

§15 Zulassung/Kennzeichen

Fahrzeug nach Erwerb direkt beim LSPD anmelden, Kennzeichen klar sichtbar. Nicht angemeldet/kein Kennzeichen: 35.000–75.000 $. Kennzeichenänderung nicht umgetragen: 12.000 $. Wiederholung: 25.000–60.000 $ + 2 Punkte + Führerscheinentzug. Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verwechselt werden; Verstoß kann Betriebserlaubnis erlöschen lassen.

§16 Personenbeförderung

Entgeltliche Personenbeförderung nur mit Schein. Verstoß: 10.000–30.000 $ + 1 Punkt.

§17 Illegale Straßenrennen

Veranstalten/Teilnahme: 100.000–180.000 $ + Führerscheinentzug + 30 HE. Genehmigte Rennen auf Rennstrecken und Exekutivverfolgungen sind ausgenommen. Wiederholung kann Fahrverbot von 2 Wochen auslösen.

§18 Rauschmittel

Fahren ab 0,4 Promille oder unter Drogen: 25.000–80.000 $ + 20 HE + 2 Punkte. Zusätzlich temporärer Führerscheinentzug mit Neuerwerb möglich.

§19 Fahrverbot/Fahren ohne Berechtigung

Mehrfachverstöße können Fahrverbot auslösen. Fahren ohne Führerschein oder trotz Fahrverbot: 25.000–90.000 $ + 30 HE + 3 Punkte, ggf. Entzug. Stillgelegtes Fahrzeug bewegen wird gleich bestraft.

§20 Zuständigkeit

Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten obliegt der Exekutive.

§21 Halterhaftung

Für Ladung und damit begangene Verstöße haftet grundsätzlich der Fahrer, im Zweifel der Halter.

§22 Sonstige Pflichten

Weitergabe von Positionen der Geschwindigkeitsmessstellen ist verboten: 10.000 $.

6. LuftVO – Luftverkehrsordnung

Regelt Lizenzen, Mindestflughöhe, Flugverbotszonen, Landungen und Zuständigkeit.

§1 Lizenzen

Führen/Erwerben von Luftfahrzeugen nur mit offizieller Flugerlaubnis und gültigem Führerschein. Verstoß: 50.000–120.000 $ + 30 HE + 2 StVO-Punkte.

§2 Allgemeines

Mindestflughöhe 100 m; Verstoß: 25.000 $. Flugverbotszonen werden durch Staatsverwaltung bestimmt. Missachtung über Gefängnis, Militärbasis, LSPD oder LSMD kann Lizenzentzug + 50.000 $ auslösen. Start/Landung nur auf Flugplätzen/ausgewiesenen Helipads; Verstoß: 50.000 $. Bei Behörden-Helipads vorher Landeerlaubnis erbitten. Bodenfahrt mit Fluggerät außerhalb Flugfeld verboten. Pilot haftet für Zustand, im Zweifel Eigentümer. Fliegen trotz Mängeln, Alkohol oder Drogen ist verboten, 0,0 Promille.

§3 Zuständigkeit

Luftverkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt die Exekutive. Bei zusätzlichen Straftaten werden alle Delikte durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

7. HR – Handelsrecht

Regelt Unternehmen, Mitarbeiter, Gewerbe, Handel, Immobilien, Preise und Zuständigkeit.

§1 Untreue

Missbrauch von Befugnis über fremdes Vermögen oder Verletzung fremder Vermögensinteressen: 50.000–200.000 $.

§2 Mitarbeitergesetz

Gewerbe müssen Gehälter über Arbeitsvertrag regelmäßig und nachweisbar zahlen. Beschäftigung ohne Arbeitsvertrag/Verstoß: 50.000–180.000 $. Gewerbe ohne Lizenz: 80.000–220.000 $. Private unternehmerische Tätigkeit ohne Lizenz: 50.000–120.000 $. Lizenzen können erteilt/entzogen werden. Ist ein Inhaber 4 Wochen unerreichbar, können Mitarbeiter Absetzung/Übernahme über Staat beantragen.

§3 Gewerberecht

Straftaten nach HR führen zum Ausschluss aus dem Handelsregister. Nach Verurteilung darf die Staatsverwaltung Gewerbekonten einfrieren oder zugunsten Staatskasse/Investoren auflösen.

§4 Handel

Immobilienweiterverkauf max. +25 % / -25 % vom Erstkaufpreis. Fahrzeugweiterverkauf max. +25 % / -75 %. Untervermietung nur mit Bestätigung des Hausbesitzers. Gewerbliche Immobilie nur mit Nachweis per Ausweis; Unternehmensausweis reicht nicht. Max. 2 Immobilien/Häuser/Wohnungen pro Bürger. Verstoß: 60.000–250.000 $.

§5 Grenzen unternehmerischer Tätigkeit

Unternehmen dürfen nur genehmigte Tätigkeiten ausüben. Verkauf von Lebensmitteln/Getränken/ähnlichen Gütern max. Einkaufspreis ×3. Verstoß: 50.000–220.000 $ oder Lizenzentzug.

§6 Zuständigkeit

HR-Verstöße verfolgt das Government. Ordnungsgelder sind zu zahlen oder über Ersatzstrafe zu begleichen; keine Haftstrafe nach HR.

8. PolG – Polizeigesetz

Regelt LSPD-Struktur, Korruption, Befugnisse, Durchsuchung, Gewahrsam, Ermittlungen und Kontrollstellen.

§1 Kündigung/Suspendierung

Kündigung/Suspendierung von PD-Beamten nur durch LSPD-Führung. Chief of Police nur durch Government nach schriftlichem begründetem Antrag mit Kopie an Chief. Assistant Chief durch Chief of Police.

§2 Korruption/Interna

Korruption im LSPD bedeutet wirtschaftliche/Machtvorteile durch Güter, Geld oder Interna und wird nach §34 StGB bestraft. Führungsebene prüft intern; bei Verdacht gegen Führung leitet Government. Interna sind jegliche nicht öffentliche Informationen, z. B. Bürgernamen oder Officer-Zahlen. Strafe für Interna: 350.000 $ + 120 HE; interne Konsequenzen durch LSPD-Führung.

§3 Sicherheit

Exekutive sichert Öffentlichkeit und Rechtsstaat. Unmittelbarer Zwang ist zulässig, muss angedroht und verhältnismäßig sein; Verstöße werden verfolgt.

§4 Rechte/Pflichten

Beamte befolgen rechtmäßige Anweisungen von Vorgesetzten/Behörden. Weitere Rechte/Pflichten können durch Staatsverwaltung erfolgen.

§4a Legitimation/Kennzeichnung

Auf Verlangen weisen sich Strafverfolgungsbehörden mit Dienstnummer/Dienstmarke aus. PD-Beamte tragen Dienstkleidung oder sichtbare Dienstmarke. Streifendienst grundsätzlich mit staatlichen Fahrzeugen; Privatfahrzeuge nur mit LSPD-Führungsausnahme.

§5 Identitätsfeststellung

Ist Identität wegen fehlender Legitimation nicht feststellbar, dürfen frühestens nach 30 Minuten Fingerabdrücke, Iris-Scan und DNA-Probe genommen und abgeglichen werden. Bei bewusstlosen Festgenommenen darf die Mindestdauer zur Beweissicherung entfallen.

§6 Halterdaten

Die Exekutive darf Halterdaten in der staatlichen Datenbank zur Verfolgung/Rechtsanspruchsklärung einsehen.

§7 Durchsuchungen

In Ermittlungsverfahren sind Durchsuchungen von Wohnungen, Geschäftsräumen, Fahrzeugen und üblichen Aufenthaltsorten möglich. Räume/Orte brauchen grundsätzlich richterliche Genehmigung. Bei Durchsuchungsbefehl nur tatsächlich zugehörige/regelmäßig genutzte Räume. Bei begründetem Verdacht dürfen Personen/Fahrzeuge durchsucht werden; bei Gefahr im Verzug auch Grundstücke/Privat-/Geschäftsräume.

§8 Drogentest

Bei Verdacht auf Drogen darf die Exekutive Schnelltests durchführen. Blutproben werden angeordnet und in Personalakte vermerkt, körperlicher Eingriff nur durch Arzt. Bei Nachweis von Alkohol/Drogen Gewahrsam bis Ausnüchterung, max. 12 h.

§9 Vernichtung beschlagnahmter Gegenstände

Illegale Gegenstände/Drogen sind in Asservatenkammer einzulagern und gemäß Anordnung zu vernichten.

§10 Platzverweis

Zur Gefahrenabwehr/Störungsbeseitigung kann die Exekutive Personen bis zu 24 h von Orten verweisen oder Betreten verbieten.

§11 Gegenstände bei Haft/Gewahrsam

Vor Zelle sind Waffen/Gegenstände abzunehmen. Ausnahmen für ungefährliche Beschäftigungsgegenstände nach Kontrolle. Legale Gegenstände werden nach Entlassung herausgegeben, sofern sie nicht Tatmittel/Beweismittel sind.

§12 Beschuldigtenrechte

Bei Festnahme sind Rechte unmittelbar zu verlesen und Verständnis sicherzustellen: Schweigerecht, Aussagen können vor Gericht verwendet werden, Recht auf Anwalt, kein staatlich gestellter Anwalt, ggf. Selbstverteidigung. Privater Anruf von 3 Minuten ist mitzuteilen. Zweimal korrekt verlesen gilt als Verständnis. Haftgerichtsprüfung über Rechtsvertretung möglich, entfällt ohne Richterschaft.

§13 Ermittlungsverfahren

Ermittler leiten Verfahren bei Verdacht ein, nehmen Strafanzeigen im PD auf und ermitteln belastende sowie entlastende Umstände. PD-Beamte zählen als Ermittler. Bei Amtshandlungen ist ohne Nachfrage mitzuteilen, dass ein Mitglied der Strafverfolgung handelt.

§14 Ermittlerbefugnisse

Ermittler dürfen Behörden um Auskunft ersuchen, bei Gefahr im Verzug Auskunft verlangen und Ermittlungen jeder Art vornehmen, sofern keine Sonderregel entgegensteht.

§15 Ärztliche Schweigepflicht

Exekutive kann erforderliche Unterlagen und Aufhebung der Schweigepflicht bei LSMD-Führung beantragen. Bei Gefahr im Verzug auch ohne Führung, muss nachträglich vorgelegt werden.

§16 Aufenthaltsermittlung

Aufenthaltsermittlung von Beschuldigten/Zeugen darf bei unbekanntem Aufenthalt angeordnet werden. Bei Straftaten erheblicher Bedeutung auch Öffentlichkeitsfahndung.

§17 Kontrollstellen

Exekutive darf an öffentlichen Orten Kontrollstellen einrichten, wenn dies zur Täterergreifung, Drogenkontrolle oder Beweissicherung beitragen kann. Jeder muss Identität feststellen lassen und sich/mitgeführte Sachen durchsuchen lassen.

9. GuMG – Gesundheits- und Medizin-Gesetz

Regelt LSMD-Struktur, Korruption, Behandlungspflichten, Versicherungen und Meldepflichten.

§1 Kündigung/Suspendierung

Kündigung/Suspendierung von Medical-Beamten nur durch LSMD-Führung. Chief of Medical nur durch Government nach schriftlichem begründetem Antrag mit Kopie an Chief of Medical. Assistant Chief durch Chief of Medical.

§2 Korruption/Interna

Korruption im LSMD bedeutet Vorteile durch Güter/Geld oder Interna und wird nach §34 StGB bestraft. Feststellung durch LSPD; bei Verdacht gegen LSMD-Führung leitet LSPD-Führung. Interna sind jegliche nicht öffentlichen Informationen, z. B. Bürgernamen oder Mediziner-Zahlen. Strafe für Interna: 350.000 $ + 120 HE; Konsequenzen durch LSMD-Führung.

§3 Allgemeine Vergehen

Behandlung hat Vorrang; Strafverfolgung erst nach Entlassung durch LSMD oder Flucht/selbstständiger Entlassung. Verstoß: 50.000 $ + 40 HE. LSMD-Mitarbeiter müssen medizinisch behandeln; Nichtbehandlung gilt als unterlassene Hilfeleistung, auch bei Hausverbot. Hausverbot gilt nur bei nicht medizinischen Fällen. Schuss-/Stichwunden und Verletzungen durch Straftaten sind umgehend dem LSPD zu melden. LSMD muss gesetzliche Krankenversicherung anbieten (max. 15.000 $/Monat), private KV (max. 10.000 $/Monat), Sicherheitsunternehmen-KV (max. 12.000 $, je 6.000 $ Mitarbeiter/Firma), LSPD-KV (max. 14.000 $, je 7.000 $ Officer/LSPD). LSFD/LSMD informieren Exekutive unverzüglich über Todesfälle mit Todesschein.